Benutzungsgebührenordnung

Lesefassung

 

Gebührenordnung

für die allgemeine Nutzung von Einrichtungen, Leistungen, Sachen und Gegenständen der Gemeinde Helbedündorf

(Benutzungsgebührenordnung)

(Mit Einarbeitung der 1. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für die allgemeine Nutzung von Einrichtungen, Leistungen, Sachen und Gegenständen der Gemeinde Helbedündorf – Beschluss-Nr. 23/07/2010 des Gemeinderates Helbedündorf aus seiner Sitzung vom 16.12.2010 und der 2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für die allgemeine Nutzung von Einrichtungen, Leistungen, Sachen und Gegenständen der Gemeinde Helbedündorf – Beschluss-Nr.: 06/02/2014 des Gemeinderates Helbedündorf aus seiner Sitzung vom 25.09.2014 und der 3. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für die allgemeine  Nutzung von Einrichtungen, Leistungen, Sachen und Gegenständen der Gemeinde Helbedündorf  –  Beschluss-Nr.: 28/07/2015 des Gemeinderates Helbedündorf aus seiner Sitzung vom 25.06.2015)

 

§ 1

Geltungsbereich

(1)     Die Gemeinde Helbedündorf stellt die folgenden öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Helbedündorf zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung:
Festhalle Holzthaleben, Sportraum im Bürgerhaus Holzthaleben, Klubraum im Bürgerhaus Holzthaleben, Bierstube und Saal der Gemeindeschenke Holzthaleben, Kegelbahn Toba, Klubraum Keula, Räume der Gemeindeschenke Großbrüchter, Schenksgarten in Großbrüchter, Räume der Gemeindeschenke Kleinbrüchter.

(2)     Die Gemeinde Helbedündorf führt Leistungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die auf Veranlassung bzw. in Folge der Beauftragung durch einzelne Personen vorgenommen werden, durch Bedienstete der Gemeindeverwaltung aus.

(3)     Die Gemeinde Helbedündorf stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Geräte, Maschinen und Ausstattungsgegenstände gemäß Anlage 3 zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung.

§ 2

Gebühren

(1)     Für die Nutzung der gemeindlichen Einrichtungen, Maschinen, Geräte und Ausstattungsgegenstände sowie Leistungen werden Benutzungsgebühren gemäß Anlage 1 bis 3 erhoben.

(2)     Gebühren, die aufgrund von Gesetzen und anderer auch gemeindlicher Rechtsvorschriften erhoben werden, bleiben von dieser Satzung unberührt.

§ 3

Gebührenbefreiung

(1)     Befreit von der Entrichtung von Benutzungsgebühren sind alle gemeinnützigen Vereine, Parteien und Organisationen für die Nutzung zu satzungsgemäßen Zwecken. Nebenkosten sind grundsätzlich durch den Nutzer zu tragen.

(2)     Weitere Gebührenbefreiungen können durch den Bürgermeister auf Antrag gewährt werden, wenn die Nutzung bzw. Leistung auf die Förderung des Allgemeinwohls ausgerichtet ist.

(3)     Befreiungen und Ermäßigungen, die auf besonderen gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleiben unberührt.

§ 4

Gebührenbemessung

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Kostenverzeichnis gemäß der Anlage (Anlage 1 bis 3) zur Benutzungsgebührenordnung.

§ 5

Benutzungsordnung

(1)     Die Nutzer der Leistungen gemäß § 1 sind verpflichtet, ausgeliehene Geräte und Gegenstände sorgfältig zu behandeln, vor Beschädigungen und vor Verlust zu bewahren. Eingetretene Schäden sind umgehend zu beseitigen bzw. Verluste zu ersetzen.

(2)     Die Nutzer der öffentlichen Einrichtungen haben sich hier so zu bewegen und zu verhalten, daß das Allgemeingut keinen Schaden nimmt. Die Einrichtungen sind in einem ordentlichen, gereinigten Zustand zu übergeben. Abfall und Müll ist grundsätzlich eigenständig zu entsorgen.

(3)     Für die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Brandschutzbestimmungen sind alle Nutzer selbst verantwortlich.

§ 6

Inkrafttreten

(1)     Diese Satzung tritt zum 01.01.2002 in Kraft.

 

 


Anlage 1

zur Gebührenordnung

für die allgemeine Nutzung von Einrichtungen, Leistungen, Sachen und Gegenständen der Gemeinde Helbedündorf

(Benutzungsgebührenordnung)

 

Nutzung von öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Helbedündorf:

 

Ortschaft Einrichtung Benutzungsgebühr pro Tag
Holzthaleben Festhalle am Sportplatz ohne Bühne und ohne Tanzfläche 100,00 EUR
Festhalle am Sportplatz mit Bühne und mit Tanzfläche 150,00 EUR
Bürgerhaus, Sportraum (Saal) 60,00 EUR
Bürgerhaus, Klubraum mit Küche 50,00 EUR
Gemeindeschenke, Saal mit Bierstube 150,00 EUR
Gemeindeschenke, Bierstube 50,00 EUR
Toba Klubraum Kegelbahn mit Küche inkl. Nutzung der zwei Kegelbahnen für eine Stunde bzw. einer Kegelbahn für zwei Stunden;

für jede Kegelbahn, je weitere angefangene 10 Minuten Benutzung laut Betriebsstundenzähler 1,00 €

50,00 EUR
Keula Klubraum mit Küchenbenutzung 50,00 EUR
Großbrüchter Gaststätte, Klubraum mit Küche 50,00 EUR
Gaststätte, Saal 60,00 EUR
Gaststätte, Raum 20,00 EUR
Schenksgarten mit Nutzung der Toiletten in der Gemeindeschenke 50,00 EUR
Kleinbrüchter Gaststätte, Klubraum mit Küche 50,00 EUR
Gaststätte, Saal 60,00 EUR

 

Die Nutzung der Einrichtungen ist jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr am Nutzungstag bis 10.00 Uhr des Folgetages möglich.

Für eine verlängerte Nutzung bereits ab dem Vortag ab 18.00 Uhr oder bis 14.00 Uhr des Folgetages der Nutzung wird zusätzlich jeweils eine Benutzungsgebühr von 15,00 Euro erhoben. Die Festhalle am Sportplatz Holzthaleben ist von dieser Verlängerungsregelung ausgenommen.

 

 

Anlage 2

zur Gebührenordnung

für die allgemeine Nutzung von Einrichtungen, Leistungen, Sachen und Gegenständen der Gemeinde Helbedündorf

(Benutzungsgebührenordnung)

 

Nutzung von Leistungen durch Beschäftigte des Bauhofs  der Gemeinde Helbedündorf

 

 je Beschäftigten pro angefangene Stunde 21,00 EUR
Annahme von Baum- und Strauchschnitt auf dem Sportplatz Holzthaleben durch Beschäftigte des Bauhofs zum Zwecke der Verbrennung im Rahmen von Traditionsfeuern:

bis zu einer Maximalmenge von 3 m³ (ca. ein normaler PKW-Anhänger)

10,00 EUR

 


 

Anlage 3

zur Gebührenordnung

für die allgemeine Nutzung von Einrichtungen, Leistungen, Sachen und Gegenständen der Gemeinde Helbedündorf

(Benutzungsgebührenordnung)

 

Nutzung von Maschinen, Geräten und Ausstattungsgegenständen der Gemeinde Helbedündorf

 

 

Benutzungsgebühren zur Benutzungsgebührensatzung
Maschine / Gerät Gebühr
Multicar (Personalkosten gemäß Anlage 2) 5,00 EUR Grundgebühr
0,75 EUR je gefahrenen km
Mischmaschine 5,00 EUR je Tag
PKW-Anhänger 5,00 EUR je Tag
Motorsense (Personalkosten gemäß Anlage 2, Benzinkosten nach Verbrauch) 5,00 EUR je Stunde
Motorsäge (Personalkosten gemäß Anlage 2, Benzinkosten nach Verbrauch) 5,00 EUR je Stunde
Rasenmäher (Personalkosten gemäß Anlage 2, Benzinkosten nach Verbrauch) 5,00 EUR je Stunde
Rüttelplatte(Personalkosten gemäß Anlage 2, Benzinkosten nach Verbrauch) 5,00 EUR je Stunde
Bagger (Personalkosten gemäß Anlage 2) 50,00 EUR Grundgebühr je Tag incl. An- und Abtransport zur Baustelle
25,00 EUR je Einsatzstunde
Traktor (Personalkosten gemäß Anlage 2) 25,00 EUR je Stunde
Traktor mit Schredder (Personalkosten gemäß

Anlage 2)

45,00 EUR je Stunde
Traktor mit Rasenmäher (Personalkosten gemäß Anlage 2) 45,00 EUR je Stunde
Fahrbares Baugerüst 5,00 EUR je Tag
Zeltgarnitur 3,00 EUR je Tag
Tisch 2,00 EUR je Tag
Stuhl 0,75 EUR je Tag
Wasserfaß 10,00 EUR je Tag
Einebnen Grabstätte 110,00 EUR