Lesefassung
Gebührenordnung
für die allgemeine Nutzung von Einrichtungen, Leistungen, Sachen und Gegenständen der Gemeinde Helbedündorf
(Benutzungsgebührenordnung)
(Mit Einarbeitung der 1. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für die allgemeine Nutzung von Einrichtungen, Leistungen, Sachen und Gegenständen der Gemeinde Helbedündorf – Beschluss-Nr. 23/07/2010 des Gemeinderates Helbedündorf aus seiner Sitzung vom 16.12.2010 und der 2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für die allgemeine Nutzung von Einrichtungen, Leistungen, Sachen und Gegenständen der Gemeinde Helbedündorf – Beschluss-Nr.: 06/02/2014 des Gemeinderates Helbedündorf aus seiner Sitzung vom 25.09.2014 und der 3. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für die allgemeine Nutzung von Einrichtungen, Leistungen, Sachen und Gegenständen der Gemeinde Helbedündorf – Beschluss-Nr.: 28/07/2015 des Gemeinderates Helbedündorf aus seiner Sitzung vom 25.06.2015)
§ 1
Geltungsbereich
(1) Die Gemeinde Helbedündorf stellt die folgenden öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Helbedündorf zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung:
Festhalle Holzthaleben, Sportraum im Bürgerhaus Holzthaleben, Klubraum im Bürgerhaus Holzthaleben, Bierstube und Saal der Gemeindeschenke Holzthaleben, Kegelbahn Toba, Klubraum Keula, Räume der Gemeindeschenke Großbrüchter, Schenksgarten in Großbrüchter, Räume der Gemeindeschenke Kleinbrüchter.
(2) Die Gemeinde Helbedündorf führt Leistungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die auf Veranlassung bzw. in Folge der Beauftragung durch einzelne Personen vorgenommen werden, durch Bedienstete der Gemeindeverwaltung aus.
(3) Die Gemeinde Helbedündorf stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Geräte, Maschinen und Ausstattungsgegenstände gemäß Anlage 3 zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung.
§ 2
Gebühren
(1) Für die Nutzung der gemeindlichen Einrichtungen, Maschinen, Geräte und Ausstattungsgegenstände sowie Leistungen werden Benutzungsgebühren gemäß Anlage 1 bis 3 erhoben.
(2) Gebühren, die aufgrund von Gesetzen und anderer auch gemeindlicher Rechtsvorschriften erhoben werden, bleiben von dieser Satzung unberührt.
§ 3
Gebührenbefreiung
(1) Befreit von der Entrichtung von Benutzungsgebühren sind alle gemeinnützigen Vereine, Parteien und Organisationen für die Nutzung zu satzungsgemäßen Zwecken. Nebenkosten sind grundsätzlich durch den Nutzer zu tragen.
(2) Weitere Gebührenbefreiungen können durch den Bürgermeister auf Antrag gewährt werden, wenn die Nutzung bzw. Leistung auf die Förderung des Allgemeinwohls ausgerichtet ist.
(3) Befreiungen und Ermäßigungen, die auf besonderen gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleiben unberührt.
§ 4
Gebührenbemessung
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Kostenverzeichnis gemäß der Anlage (Anlage 1 bis 3) zur Benutzungsgebührenordnung.
§ 5
Benutzungsordnung
(1) Die Nutzer der Leistungen gemäß § 1 sind verpflichtet, ausgeliehene Geräte und Gegenstände sorgfältig zu behandeln, vor Beschädigungen und vor Verlust zu bewahren. Eingetretene Schäden sind umgehend zu beseitigen bzw. Verluste zu ersetzen.
(2) Die Nutzer der öffentlichen Einrichtungen haben sich hier so zu bewegen und zu verhalten, daß das Allgemeingut keinen Schaden nimmt. Die Einrichtungen sind in einem ordentlichen, gereinigten Zustand zu übergeben. Abfall und Müll ist grundsätzlich eigenständig zu entsorgen.
(3) Für die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Brandschutzbestimmungen sind alle Nutzer selbst verantwortlich.
§ 6
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2002 in Kraft.
Anlage 1
zur Gebührenordnung
für die allgemeine Nutzung von Einrichtungen, Leistungen, Sachen und Gegenständen der Gemeinde Helbedündorf
(Benutzungsgebührenordnung)
Nutzung von öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Helbedündorf:
Ortschaft | Einrichtung | Benutzungsgebühr pro Tag |
Holzthaleben | Festhalle am Sportplatz ohne Bühne und ohne Tanzfläche | 100,00 EUR |
Festhalle am Sportplatz mit Bühne und mit Tanzfläche | 150,00 EUR | |
Bürgerhaus, Sportraum (Saal) | 60,00 EUR | |
Bürgerhaus, Klubraum mit Küche | 50,00 EUR | |
Gemeindeschenke, Saal mit Bierstube | 150,00 EUR | |
Gemeindeschenke, Bierstube | 50,00 EUR | |
Toba | Klubraum Kegelbahn mit Küche inkl. Nutzung der zwei Kegelbahnen für eine Stunde bzw. einer Kegelbahn für zwei Stunden;
für jede Kegelbahn, je weitere angefangene 10 Minuten Benutzung laut Betriebsstundenzähler 1,00 € |
50,00 EUR |
Keula | Klubraum mit Küchenbenutzung | 50,00 EUR |
Großbrüchter | Gaststätte, Klubraum mit Küche | 50,00 EUR |
Gaststätte, Saal | 60,00 EUR | |
Gaststätte, Raum | 20,00 EUR | |
Schenksgarten mit Nutzung der Toiletten in der Gemeindeschenke | 50,00 EUR | |
Kleinbrüchter | Gaststätte, Klubraum mit Küche | 50,00 EUR |
Gaststätte, Saal | 60,00 EUR |
Die Nutzung der Einrichtungen ist jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr am Nutzungstag bis 10.00 Uhr des Folgetages möglich.
Für eine verlängerte Nutzung bereits ab dem Vortag ab 18.00 Uhr oder bis 14.00 Uhr des Folgetages der Nutzung wird zusätzlich jeweils eine Benutzungsgebühr von 15,00 Euro erhoben. Die Festhalle am Sportplatz Holzthaleben ist von dieser Verlängerungsregelung ausgenommen.
Anlage 2
zur Gebührenordnung
für die allgemeine Nutzung von Einrichtungen, Leistungen, Sachen und Gegenständen der Gemeinde Helbedündorf
(Benutzungsgebührenordnung)
Nutzung von Leistungen durch Beschäftigte des Bauhofs der Gemeinde Helbedündorf
je Beschäftigten pro angefangene Stunde | 21,00 EUR |
Annahme von Baum- und Strauchschnitt auf dem Sportplatz Holzthaleben durch Beschäftigte des Bauhofs zum Zwecke der Verbrennung im Rahmen von Traditionsfeuern:
bis zu einer Maximalmenge von 3 m³ (ca. ein normaler PKW-Anhänger) |
10,00 EUR |
Anlage 3
zur Gebührenordnung
für die allgemeine Nutzung von Einrichtungen, Leistungen, Sachen und Gegenständen der Gemeinde Helbedündorf
(Benutzungsgebührenordnung)
Nutzung von Maschinen, Geräten und Ausstattungsgegenständen der Gemeinde Helbedündorf
Benutzungsgebühren zur Benutzungsgebührensatzung |
||
Maschine / Gerät | Gebühr | |
Multicar (Personalkosten gemäß Anlage 2) | 5,00 EUR | Grundgebühr |
0,75 EUR | je gefahrenen km | |
Mischmaschine | 5,00 EUR | je Tag |
PKW-Anhänger | 5,00 EUR | je Tag |
Motorsense (Personalkosten gemäß Anlage 2, Benzinkosten nach Verbrauch) | 5,00 EUR | je Stunde |
Motorsäge (Personalkosten gemäß Anlage 2, Benzinkosten nach Verbrauch) | 5,00 EUR | je Stunde |
Rasenmäher (Personalkosten gemäß Anlage 2, Benzinkosten nach Verbrauch) | 5,00 EUR | je Stunde |
Rüttelplatte(Personalkosten gemäß Anlage 2, Benzinkosten nach Verbrauch) | 5,00 EUR | je Stunde |
Bagger (Personalkosten gemäß Anlage 2) | 50,00 EUR | Grundgebühr je Tag incl. An- und Abtransport zur Baustelle |
25,00 EUR | je Einsatzstunde | |
Traktor (Personalkosten gemäß Anlage 2) | 25,00 EUR | je Stunde |
Traktor mit Schredder (Personalkosten gemäß
Anlage 2) |
45,00 EUR | je Stunde |
Traktor mit Rasenmäher (Personalkosten gemäß Anlage 2) | 45,00 EUR | je Stunde |
Fahrbares Baugerüst | 5,00 EUR | je Tag |
Zeltgarnitur | 3,00 EUR | je Tag |
Tisch | 2,00 EUR | je Tag |
Stuhl | 0,75 EUR | je Tag |
Wasserfaß | 10,00 EUR | je Tag |
Einebnen Grabstätte | 110,00 EUR |